Reglement
Laufreglement
Mit der Anmeldung zum Silvesterlauf Gersau vom 31. Dezember (Überweisung des Organisationsbeitrages) stimmen Sie automatisch unserem Wettkampfreglement zu.
Selbstverantwortung
- Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko und eigene Verantwortung.
- Regelmässiges Ausdauer-Training und gute Gesundheit sind Voraussetzungen für einen Start.
- Es kann lebensgefährlich sein, mit oder direkt nach infektiösen Erkrankungen zu starten (bspw. Grippe).
- In dieser Jahreszeit kann es Nass und Kalt sein. Beugen Sie vor, mit einem guten Einwärmen.
Lauf
- Sportlich faires Verhalten wird vorausgesetzt.
- Bei der Anmeldung sind genaue Adressangaben zu machen (Sicherheitsgründen).
- Die Startnummer ist persönlich und muss von vorne gut sichtbar und ungefaltet getragen werden.
- Veränderungen an der Startnummer führen zur Disqualifikation.
- Die Zeitmessung erfolgt ausschliesslich mit Transponder. Dieser muss nach dem Wettkampf zurückgegeben werden; andernfalls wird dieser mit CHF 50.– in Rechnung gestellt.
- Es darf nur aus dem, von der Organisation zugeteilten Startraum, gestartet werden.
- Die Anordnungen des Streckendienstes / Feuerwehr / Sanität / Verkehrsdienstes sind verbindlich.
- Private Fahrzeuge, Fahrräder und Privatbegleitung (Ausser bei Kleinkindern), sind nicht zugelassen .
- Abkürzungen, insbesondere auch auf Trottoirs, sind nicht gestattet.
- Der Silvesterlauf Gersau wird nach den Bestimmungen, des Schweizerischen Leichtathletik-Verbandes Swiss-Athletics durchgeführt.
Haftung / Versicherung
- Eine Haftung jeglicher Art, wird weder vom Veranstalter, noch vom Bezirk Gersau übernommen.
- Dies gilt auch für Unfälle, Diebstahl und Haftung gegenüber Drittpersonen.
- Versicherung ist Sache der Teilnehmenden.
- Gerichtsstand ist Gersau.
Doping
- Für diesen Wettbewerb gilt das aktuelle Dopingstatut von Swiss Olympic. Es können Dopingkontrollen durchgeführt werden.
- Alle Teilnehmenden unterstellen sich mit der Teilnahme den Anti-Doping-Regeln von Swiss Olympic und anerkennen die exklusive Zuständigkeit der Disziplinarkommission für Dopingfälle von Swiss Olympic, sowie des Tribunal Arbitral du Sport in Lausanne, unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte.
- Siehe auch www.dopinginfo.ch
Sanitätsdienst
- Bei Zwischenfällen, Schwächezuständen von Läuferinnen und Läufern sowie Unfällen, bitte sofort den nächsten Streckenposten orientieren und Hilfe anfordern.
- Dem Streckendienst und dem Sanitätspersonal ist es erlaubt, gesundheitlich angeschlagene Läuferinnen und Läufer aus dem Rennen zu nehmen.
Rückerstattung
- Wer am Silvesterlauf Gersau nicht starten kann, hat kein Anrecht auf die Rückerstattung des Startgeldes.
- Kann der Silvesterlauf Gersau wegen höherer Gewalt nicht, oder nur teilweise durchgeführt werden, besteht kein Anrecht auf Rückerstattung des Startgeldes.
Datenschutz / Urheberrecht
- Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmenden damit einverstanden, dass ihre Adressdaten an die im Programmheft aufgeführten Sponsoren, LZ Laufcup, dem offiziellen Foto-Service oder Dritten für Dienstleistungen weitergegeben werden dürfen.
- Wer sich gegen eine Weitergabe der Adresse aussprechen möchte, meldet dies dem Sekretariat Silvesterlauf Gersau schriftlich. (Adresse unter Impressum)
- Teilnehmende stimmen der Verwendung von Fotomaterial ohne Vergütungsanspruch aus dem Lauf für die Illustrierung von Ranglisten, Internetseiten und für andere PR-Zwecke des Organisators und Dritten zu.
- Mit der Anmeldung willigen die Teilnehmenden der Veröffentlichung ihres Namens, Wohnort, und insbesondere ihres Jahrgangs auf offiziellen Start-/Ranglisten in gedruckter oder elektronischer Form durch den Organisator oder Dritten zu.
- Diese Zustimmung ist Voraussetzung für die Teilnahme am Wettkampf.
Organisation
- Organisator des Silvesterlauf Gersau ist der Verein Silvesterlauf Gersau.
- In die Organisation eingebunden ist auch ein Teil der Sportvereine von Gersau.